Zwingernamenschutz
Zwingernamenschutz wann?
Der Zwingernamen ist so etwas wie der Familiennamen der Welpen. Alle Welpen aus dieser Zuchtstätte erhalten auf ihren Abstammungsnachweisen diesen Familiennamen. Und legen die Welpen in ihrem späteren Leben Ruhm und Ehre ein für ihre Rasse, dann teilen sich Ruhm und Ehre auch dem Zwingernamen mit und dem oder den Züchtern, für die dieser Zwingernamen international geschützt ist. Ich will nicht verhehlen, dass Fehlschläge und Probleme ebenfalls am Zwingernamen hängenbleiben.
Der Zwingernamenschutz muss (nach Rücksprache mit dem VDH bestätigt) vor dem Beginn des Züchtens, also vor dem ersten Deckakt in der Zuchtstätte von der FCI (Féderation Internationale Cynologique - Dachverband, in dem der VDH Mitglied ist) geschützt sein, dies bestätigt der VDH mit der Übersendung der Zwingerschutzkarte.
Die FCI führt, für jeden im Internet zugänglich, eine Liste der bereits geschützten Zwingernamen unter http://www.fci.be/de/affixes/. Also: vor der Beantragung eines neuen Zwingernamens dort prüfen, ob nicht schon für Andere geschützt!
Die Beantragung erfolgt über unsere Geschäftsstelle ganz einfach per Mail - die Kosten die hierür anfallen, entnehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht.
Jochen H. Eberhardt April 2018
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